Jede steuerpflichtige natürliche (z.B. Freiberufler) und juristische Person (Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften) benötigt in Deutschland laut Gesetz eine Steuernummer. Diese selbst beantragen müssen nur Gewerbetreibende und Freiberufler. Ausnahme: Agiert der Gewerbetreibende als Privatperson, muss er sein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, das in der Regel das Finanzamt informiert, das dem Existenzgründer dann automatisch nach Ausfüllen eines Fragebogens eine Steuernummer zuteilt. Informieren Sie sich beim Finanzamt, ob Sie in Ihrer künftigen Tätigkeit als Freiberufler, Gewerbetreibender oder Handwerker einzustufen sind.
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